Beratung und Vertretung im Privatrecht - RITTERHOFF Rechtsanwaltskanzlei

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Kanzlei für Privatrecht
Grundstücksrecht

Rechtliche Beratung und Vertretung kann hilfreich sein im Vorfeld von Kauf / Verkauf oder Miete / Vermietung von Grundstücken bzw. Wohnungseigentum. Spätere Streitigkeiten können oftmals durch Verhandlungen und sorgfältig ausgearbeitete Vertragstexte vermieden werden.

Nachbarrechtsgesetze regeln die Rechte und Pflichten entlang der Grundstücksgrenzen, beispielsweise zu Grenzzäunen, zum Bewuchs und zum Wasserabfluss.
Grundstücksrecht
Verträge und Vereinbarungen

Die rechtzeitige Beratung vor einem Vertragsabschluss, beispielsweise bei einem Kaufvertrag oder Mietvertrag o.ä., kann spätere Schwierigkeiten durch ungünstige Vertragsklauseln vermeiden.

Gelegentlich ist zusätzlich die Konsultation eines Steuerberaters oder eines Sachverständigen ratsam.
Vertragsrecht
Geldforderungen

Die Durchsetzung von Zahlungsforderungen erfolgt in einem gerichtlichen Verfahren mit anschließender Vollstreckung.

Zunächst wird die Forderung rechtlich überprüft und dann dem Schuldner eine anwaltliche Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung und Ankündigung gerichtlicher Maßnahmen zugestellt. Nach Ablauf der letzten außergerichtlichen Zahlungsfrist wird ein Mahnbescheid beantragt sowie anschließend ein Vollstreckungsbescheid.
Anschließend wird die Forderung vollstreckt (Kontenpfändung, Pfändung von Arbeitslohn, Beauftragung eines Gerichtsvollziehers etc.).
Geldforderungen
Schadensersatz

Im täglichen Leben kann es immer einmal zu Sachschäden oder sogar Personenschäden kommen. Diese Schäden müssen angemessen ermittelt werden, es muss der Verursacher festgestellt werden und anschließend geht es um den Schadenausgleich, auch unter Berücksichtigung von eventuellem Mitverschulden.

Die Regulierung von Schäden erfolgt meist über Versicherungsgesellschaften. Das alles erfolgt unter Hinzuziehung von Sachverständigen.
Schadensersatzrecht
Betreuungsrecht

Erwachsene Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selbst erledigen können, werden auf Anordnung des Gerichtes von einem Betreuer unterstützt und vertreten.

Der Betroffene ist in allen gerichtlichen Verfahren (Bestellung oder Wechsel eines Betreuers, Entscheidungen über die Aufgaben des Betreuers etc.) immer Beteiligter und hat jederzeit das Recht, sich anwaltlich beraten oder vertreten zu lassen.

Betreuungsrecht
Erbrecht

Rechtliche Beratung und Vertretung kann erforderlich werden zu der Frage, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält. Der Erbe oder eine Erbengemeinschaft treten automatisch an die Stelle des Erblassers. Neben den gesamten Vermögenswerten gehen auch alle Verbindlichkeiten auf den Erben übergehen.

Wer Erbe wird, kann der Erblasser in einem Testament oder Erbvertrag bestimmen. Gibt es keine Testament, kommt es zur gesetzlichen Erbfolge.
Erbrecht
Kontakt
Bei Anfragen zu einem Rechtsstreit melden Sie sich gerne bei uns über das nachstehende Kontaktformular oder über die Mailadresse kanzlei@ra-ritterhoff.de.

Besprechungen sind in der Kanzlei sowie per Telefon oder Videotermin möglich.

Wir können Streitfälle in ganz Deutschland vertreten. Termine bei Behörden und Gerichten werden nach Absprache persönlich wahrgenommen.





Tip
Die Daten werden sicher verschlüsselt und vertraulich behandelt. Es gilt die anwaltliche Schweigepflicht.
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