Vergütung der Rechtsanwälte - RITTERHOFF Rechtsanwaltskanzlei

RITTERHOFF Rechtsanwaltskanzlei
Direkt zum Seiteninhalt
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwaltes sind gesetzlich geregelt in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hier ist festgelegt, dass sich die Gebühren grundsätzlich bemessen nach dem Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit (Gegenstandswert). Der Gegenstandswert bestimmt sich nach dem wirtschaftlichen Wert, den der Auftrag für den Mandanten hat. Auf der Grundlage des Gegenstandswertes wird für einzelne Tätigkeiten die Höhe der Gebühren festgelegt in einem Vergütungsverzeichnis. Die Gebühren verstehen sich zuzüglich Auslagen, Reisekosten und Umsatzsteuer.

Honorarvereinbarung

Rechtsberatungen, Gutachten und Mediationsgespräche werden grundsätzlich nicht nach den gesetzlichen Gebühren abgerechnet, sondern auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung. Diese bezieht sich meist auf eine Vergütung nach Zeitaufwand oder auf ein Pauschalhonorar. Auch andere außergerichtliche Aufträge können mit vereinbarten Vergütungen abgerechnet werden.


Rechtsschutzversicherung

Wenn eine Rechtsschutzversicherung für die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit aufkommen soll, muss vor Beginn der Bearbeitung eine Kostendeckungsanfrage gestellt werden. Falls die Kostenübernahme der Versicherungsgesellschaft problematisch ist, kann die Rechtsanwaltskanzlei beauftragt werden, anhand der Versicherungsunterlagen die Eintrittspflicht zu prüfen und gegebenenfalls weiter durchzusetzen.

RechtDirekt

Für die Tätigkeit im Rahmen der Online-Beratung RechtDirekt wird eine Vergütung in Höhe der dort genannten Bedingungen vereinbart. Wir bieten die Überprüfung von Bescheiden und Behördenschreiben für 75,00 EUR, Rechtsauskünfte für 125,00 EUR und die Überprüfung von Vertragstexten für 250,00 EUR.

RITTERHOFF
Rechtsanwaltskanzlei

Bahnhofsweg 1
21244 Buchholz in der Nordheide
Telefon  04187 4253405

Rechtsanwaltskanzlei
Fachanwaltskanzlei für Verwaltungsrecht
Fachanwaltskanzlei für Agrarrecht

_______________________________________________________________________________________________________
Zurück zum Seiteninhalt